Landespflegerin/Landespfleger (FH) in der Flurbereinigung
Die Aufgaben der Landespflegerinnen und Landespfleger liegen in entwerfenden, planenden, beratenden, gutachterischen und überwachenden Tätigkeiten in ihrem Fachbereich. Dabei gilt es, Natur und Landschaft in der Feldlage zu schützen, zu pflegen und so in Eigenart, Vielfalt und Schönheit (§1 BNatSchG) weiter zu entwickeln, dass sie als Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und die Erholungsfunktion für den Mensch nachhaltig gesichert und erhalten werden.
Die LandespflegerInnen setzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ein, um Eingriffe in der Natur und Landschaft zu verhindern, zu minimieren und unvermeidbare Eingriffe sinnvoll und fachgerecht auszugleichen. Hierzu gehört es auch, Landschaft oder Landschaftsteile einschließlich seltener oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu ergänzen, umzusiedeln oder neue zu schaffen.
Bei der Flurneuordnungsverwaltung begleiten und beraten die Landespfleger und Landespflegerinnen die Kollegen der eigenen Verwaltung und unterstützen diese bei Gesprächen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Teilnehmern der Flurneuordnung.
Viele Belange wie Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Infrastruktur, Hochwasserschutz, Tourismus, Natur-, Arten- und Gebietsschutz u.v.m. müssen untereinander abgewogen und Eingriffe in den Naturhaushalt vermieden, minimiert oder gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Unvermeidbare Eingriffe in die Natur sind nach Angaben des Landespflegers in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auszugleichen. Neben den Fachkenntnissen benötigen die Landespfleger auch die nötigen Kenntnisse in der EDV, wie dem GIS-Programm MILAN um dieses für ihre Belange einsetzen zu können.
Die Tätigkeiten gliedern sich in:
Planerische Tätigkeiten
– Entwicklung landschaftspflegerischer Zielvorstellungen für die Neugestalltung des Verfahrensgebietes
– Erarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans zum Wege- und Gewässerplan einschließlich Kostenkalkulation, Bewertung des geplanten Wege- und Gewässernetzes bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung, ggf. Natura2000-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlichen Prüfungen
Überwachende Tätigkeiten (im Rahmen der Fachaufsicht über die Teilnehmergemeinschaften)
– Leitung bei der Verwirklichung landschaftspflegerischer Maßnahmen, einschließlich Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung
– Kontrolle von Aufwuchs und Entwicklung der landschaftspflegerischen Anlagen
Sonstige Tätigkeiten
– Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landschaftsgestaltende Anlagen,
– Planung von Erholungsmaßnahmen und -einrichtungen sowie Überwachung bei deren Bauausführung,
– Dokumentation, Überwachung der Preisentwicklung für Kalkulation der landschaftspflegerischen Anlagen,
– Aus- und Fortbildung für den Bereich der Landespflege und
– Ausschreibung von Werkverträgen für ökologische Untersuchungen