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Landespfleger

Beschreibung der Tätigkeiten von Landespflegerinnen und Landespfleger in der Flurbereinigung

Die Aufgaben der Landespflegerinnen und Landespfleger liegen in planenden, beratenden, gutachterlichen und überwachenden Tätigkeiten in ihrem Fachbereich. Dabei gilt es, Natur und Landschaft in der Feldlage zu schützen und zu pflegen. Eigenart, Vielfalt und Schönheit (§1 BNatSchG) sollen weiterentwickelt werden. Dadurch sollen Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und die Erholungsfunktion für den Menschen nachhaltig gesichert und erhalten werden.

Die Landespflegerinnen und Landespfleger setzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ein, um Eingriffe in der Natur und Landschaft zu verhindern und zu minimieren. Unvermeidbare Eingriffe werden sinnvoll und fachgerecht ausgeglichen. Hierzu gehört es auch, Landschaft oder Landschaftsteile einschließlich seltener oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu ergänzen, umzusiedeln oder neue zu schaffen.
Viele Belange wie Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Infrastruktur, Hochwasserschutz, Tourismus, Natur-, Arten- und Gebietsschutz u. v. m. müssen untereinander abgewogen werden.

Bei der Flurneuordnungsverwaltung begleiten und beraten die Landespflegerinnen und Landespfleger die Kollegen der eigenen Verwaltung. Sie unterstützen diese bei Gesprächen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Teilnehmern der Flurneuordnung.

Neben den Fachkenntnissen benötigen die Landespfleger auch die nötigen Kenntnisse in der EDV, wie dem GIS-Programm MILAN, um dieses für ihre Belange einsetzen zu können.

Die Tätigkeiten gliedern sich in:

Planerische Tätigkeiten

  • Entwicklung landschaftspflegerischer Zielvorstellungen für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • Erarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans zum Wege- und Gewässerplan einschließlich Kostenkalkulation
  • Bewertung des geplanten Wege- und Gewässernetzes bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung, ggf. Natura2000-Verträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlicher Prüfungen
  • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landschaftsgestaltende Anlagen


Überwachende Tätigkeiten (im Rahmen der Fachaufsicht über die Teilnehmergemeinschaften)

  • Leitung bei der Verwirklichung landschaftspflegerischer Maßnahmen, einschließlich Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung
  • Kontrolle von Aufwuchs und Entwicklung der landschaftspflegerischen Anlagen
  • Dokumentation und Überwachung der Preisentwicklung für Kalkulation der landschaftspflegerischen Anlagen

Sonstige Tätigkeiten

  • Aus- und Fortbildung für den Bereich der Landespflege
  • Ausschreibung von Werkverträgen für ökologische Untersuchungen