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vh-fh Betrachtung

„Ist der Verbandsname noch zeitgemäß?“

Diese Fragen haben wir schon wiederholt in der Vorstandschaft beraten, da es natürlich richtig ist, dass ein akademischer Abschluss als Dipl.Ing.(FH) heutzutage nicht mehr möglich ist (vielleicht gibt es Ausnahmen an privaten Hochschulen, uns ist nichts bekannt).

Seinerzeit wurde der Verbandsname als vh(fh) bestimmt, um eine Anlehnung zum vorher genannten akademischen Grad herzustellen. Damit einher ging auch eine Abgrenzung zu jenen Kollegen, die ohne Studium Funktionen des gehobenen Dienstes übernommen haben. Eine Namensgebung als „Verband der AI“ war ungeeignet, zumal wir bereits von Beginn an Landespfleger, Sachbearbeiter im LGL, Kollegen der Abt. 3 des LGL als Verbandsmitglieder hatten. Eine Namensgebung als „Verband des gehobenen Dienstes“ war ebenso ungeeignet, da nicht wenige Kollegen im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind und gehobener Dienst doch eher eine Beamtenlaufbahn beschreibt.

Nach der Fusion der OFB und OVB zum LGL (2009) hat sich der Verband auch für die Kollegen aus der Katasterverwaltung geöffnet.

Die Frage nach der richtigen Bezeichnung, trotz geänderter Studienabschlüsse ist also nicht ganz so einfach, zumal sich der Begriff vh(fh) nach mehr als zwanzig Jahren inzwischen einigermaßen etabliert hat und wir als Interessensvertretung wahr genommen werden.

Der Verband ist aber gänzlich offen für Mitglieder , die Lust haben in der Vorstandschaft mitzuarbeiten und aktiv die Satzung bzw. die Bezeichnung des Verbands mitzugestalten.